§ 1
Der Maklervertrag zwischen mir und dem Auftraggeber kommt zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Ich bin als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig und bin berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.
§2
Die von jedem Auftraggeber zu zahlende Maklerprovision für den Nachweis oder die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages über das Maklerobjekt beträgt 3% aus dem beurkundeten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Vermietung oder Verpachtung beträgt die zu zahlende Maklerprovision 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision ist mit dem Zustandekommen des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig.
§3
Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der notarielle Kaufvertrag zu anderen, vom Angebot nicht wesentlich abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision ist insbesondere dann zu bezahlen, wenn von einem von mir nachgewiesenen oder vermittelten Grundstück nur eine Teilfläche erworben wird, oder wenn anstelle eines Kaufvertrages ein Mietvertrag bzw. umgekehrt zustande kommt. Ferner ist der Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn der Vertrag (Kauf- oder Mietvertrag) anstatt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu dem Auftraggeber in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen
§4
Meine Mitteilungen und Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung berechtigt, Mitteilungen und Angebote an Dritte weiterzuleiten. Bei Verletzung dieser Vertragspflicht und anschließendem Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Miet- bzw. Pachtvertrages durch denjenigen, an den meine Mitteilungen und Angebote weitergeleitet wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, mir die Maklerprovision in voller Höhe zu bezahlen.
§5
Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht allein Verfügungsberechtigter über das Kaufobjekt ist, erteilt er den Maklerauftrag auch in Vollmacht der übrigen Verfügungsberechtigten und erklärt, dass er von diesem zu Erteilung des Maklerauftrages bevollmächtigt ist.
§6
Sollte ein mir erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mir hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben ich Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§7
Meine Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieters. Irrtum und Zwischenverkauf- bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Käufers/Mieters sind mir gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.
§8
Erfüllungsort ist Freiburg. Als Gerichtsstand wird ebenfalls Freiburg vereinbart, sofern es sich beim Auftraggeber um einen im Handelsregister eingetragenen Kaufmann handelt.
§9
Abweichungen von meinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Immobilien Südbaden
Daniel Kiefer Immobilienwirt (Dipl. VWA)
Telefon: 0049 (0) 761/21719119
E-Mail: immo-suedbaden@web.de
D-79102 Freiburg
Runzstraße 25